Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt – nicht umgekehrt.
Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen. Praxisnah, verständlich und mit Blick auf IT-Sicherheit und Haftungsrisiken.
Ein einziger Vorfall – ein verlorener Laptop, ein gehacktes WLAN, ein unzufriedener Ex-Mitarbeiter – kann eine Prüfung der Aufsichtsbehörde auslösen.
Warum gerade KMU im Fokus der Aufsichtsbehörden stehen
Sie verarbeiten personenbezogene Daten – damit sind Sie automatisch im Anwendungsbereich der DSGVO. Die Größe des Unternehmens schützt nicht vor Prüfungen oder Bußgeldern.
Typische Datenschutzverstöße in kleinen und mittelständischen Unternehmen
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße:
- Keine vollständige oder aktuelle DSGVO-Dokumentation (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOMs, Richtlinien).
- Fehlende oder unklare Löschkonzepte für Kunden-, Mitarbeiter- und Bewerberdaten.
- Unsichere E-Mail- und WLAN-Strukturen, fehlende Verschlüsselung, schwache Passwortrichtlinien.
- Keine oder unzureichende Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern und Agenturen.
- Fehlende oder veraltete Datenschutzhinweise auf Website, im Bewerbungsprozess und bei Newslettern.
- Videoüberwachung ohne klare Rechtsgrundlage, Kennzeichnung und Löschfristen.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Die DSGVO wird aktiv durchgesetzt – auch bei kleineren Unternehmen. Einige Beispiele aus Deutschland:
- 50.000 € Bußgeld gegen ein Versandhandelsunternehmen wegen Newslettern ohne Abmeldemöglichkeit und fehlender Auskunftserteilung.
- 52.500 € Bußgeld gegen eine Corona-Teststation wegen unnötiger Datenerhebung (Staatsangehörigkeit) und fehlender Datenschutzhinweise.
- 300.000 € Bußgeld gegen eine Bank wegen mangelnder Transparenz bei automatisierten Entscheidungen.
- 525.000 € Bußgeld gegen eine E‑Commerce-Tochter wegen Interessenkonflikts beim Datenschutzbeauftragten.
Diese Fälle zeigen: Schon vermeidbare formale Fehler können fünfstellige bis sechsstellige Bußgelder nach sich ziehen.
Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie bereits gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen – oder dass sich ein externer DSB wirtschaftlich mehr lohnt als eine interne Lösung.
Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist
- ✓In der Regel, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (z. B. Vertrieb, HR, Support).
- ✓Wenn besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit).
- ✓Wenn umfangreiche oder systematische Überwachung von Personen stattfindet (z. B. Videoüberwachung, Tracking).
- ✓Wenn Kerntätigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (z. B. IT-Dienstleister, Marketingplattformen).
Auch wenn keine formale Pflicht besteht: Die Verantwortung für Datenschutz und Haftung bleibt immer bei der Geschäftsführung.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- ✓Keine internen Schulungs- und Weiterbildungskosten – wir halten Ihr Unternehmen fachlich auf aktuellem Stand.
- ✓Unabhängige, neutrale Sicht – ohne Interessenkonflikte mit anderen Rollen im Unternehmen.
- ✓Planbare, feste Kosten statt unklarer interner Aufwände.
- ✓Direkter Ansprechpartner für Geschäftsführung, IT, HR und Marketing.
- ✓Unterstützung bei Behördenanfragen, Datenschutzvorfällen und Betroffenenrechten.
Datenschutz für Unternehmen – praxisnah & umsetzbar
Wir sind kein reines Juristenbüro. Wir verbinden Datenschutz mit IT- und Informationssicherheit und übersetzen rechtliche Anforderungen in klare, machbare Prozesse.
Externer Datenschutzbeauftragter
- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO/BDSG.
- Erstellung und Pflege aller notwendigen DSGVO-Dokumente (Verzeichnis, TOMs, Richtlinien).
- Prüfung Ihrer bestehenden Prozesse in Vertrieb, HR, IT, Marketing und Service.
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), falls erforderlich.
- Laufende Beratung bei neuen Projekten, Tools und Dienstleistern.
IT-Sicherheits- und Prozessprüfung
- Bewertung von Zugriffs- und Berechtigungskonzepten (z. B. Rollen, Adminrechte, Homeoffice).
- Überprüfung von E-Mail-Sicherheit, Verschlüsselung, Passwortrichtlinien und Backup-Konzepten.
- Bewertung von Cloud-Diensten, CRM-, ERP- und Kollaborations-Tools aus Datenschutzsicht.
- Prüfung von Website, Cookie-Bannern, Tracking und Newsletter-Prozessen.
- Empfehlungen für pragmatische, aber wirksame technische und organisatorische Maßnahmen.
Rechtssichere Dokumentation & Verträge
- Aufbau eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzhinweisen (Website, Bewerbungen, Kundenkommunikation).
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dienstleistern.
- Entwicklung eines Löschkonzepts mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten.
- Vorbereitung auf mögliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.
Schulungen & Sensibilisierung
- Praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende in Vertrieb, HR, IT, Support und Management.
- Kurze, verständliche Leitfäden für den Alltag (z. B. Umgang mit E-Mails, Datenträgern, Homeoffice).
- Regelmäßige Updates zu neuen rechtlichen Anforderungen und typischen Angriffsszenarien.
- Unterstützung bei der Etablierung einer datenschutzbewussten Unternehmenskultur.
In wenigen Schritten zu einem belastbaren Datenschutzkonzept
Unser Ziel ist kein Papierfriedhof, sondern gelebter Datenschutz, der Ihren Alltag unterstützt statt ihn zu blockieren.
Kostenfreie Risiko-Ersteinschätzung
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, wo Sie aktuell stehen und welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten.
Von der Analyse zur laufenden Betreuung
Häufige Fragen zum Datenschutz im Unternehmen
Jetzt unverbindliche Erstprüfung sichern
Datenschutz wird nicht geprüft, weil Sie groß sind – sondern weil Sie Daten verarbeiten. Mit einer strukturierten, dokumentierten Datenschutzorganisation reduzieren Sie Bußgeldrisiken, stärken das Vertrauen Ihrer Kunden und schaffen Klarheit für Ihre Mitarbeitenden.
Datenschutz, der zu Ihrem Unternehmen passt – nicht umgekehrt.
Wir sind Ihr externer Datenschutzbeauftragter für kleine und mittelständische Unternehmen. Praxisnah, verständlich und mit Blick auf IT-Sicherheit und Haftungsrisiken.
Ein einziger Vorfall – ein verlorener Laptop, ein gehacktes WLAN, ein unzufriedener Ex-Mitarbeiter – kann eine Prüfung der Aufsichtsbehörde auslösen.
Warum gerade KMU im Fokus der Aufsichtsbehörden stehen
Sie verarbeiten personenbezogene Daten – damit sind Sie automatisch im Anwendungsbereich der DSGVO. Die Größe des Unternehmens schützt nicht vor Prüfungen oder Bußgeldern.
Typische Datenschutzverstöße in kleinen und mittelständischen Unternehmen
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Schwachstellen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße:
- Keine vollständige oder aktuelle DSGVO-Dokumentation (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOMs, Richtlinien).
- Fehlende oder unklare Löschkonzepte für Kunden-, Mitarbeiter- und Bewerberdaten.
- Unsichere E-Mail- und WLAN-Strukturen, fehlende Verschlüsselung, schwache Passwortrichtlinien.
- Keine oder unzureichende Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern und Agenturen.
- Fehlende oder veraltete Datenschutzhinweise auf Website, im Bewerbungsprozess und bei Newslettern.
- Videoüberwachung ohne klare Rechtsgrundlage, Kennzeichnung und Löschfristen.
Konkrete Beispiele aus der Praxis
Die DSGVO wird aktiv durchgesetzt – auch bei kleineren Unternehmen. Einige Beispiele aus Deutschland:
- 50.000 € Bußgeld gegen ein Versandhandelsunternehmen wegen Newslettern ohne Abmeldemöglichkeit und fehlender Auskunftserteilung.
- 52.500 € Bußgeld gegen eine Corona-Teststation wegen unnötiger Datenerhebung (Staatsangehörigkeit) und fehlender Datenschutzhinweise.
- 300.000 € Bußgeld gegen eine Bank wegen mangelnder Transparenz bei automatisierten Entscheidungen.
- 525.000 € Bußgeld gegen eine E‑Commerce-Tochter wegen Interessenkonflikts beim Datenschutzbeauftragten.
Diese Fälle zeigen: Schon vermeidbare formale Fehler können fünfstellige bis sechsstellige Bußgelder nach sich ziehen.
Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie bereits gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen – oder dass sich ein externer DSB wirtschaftlich mehr lohnt als eine interne Lösung.
Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist
- ✓In der Regel, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten (z. B. Vertrieb, HR, Support).
- ✓Wenn besondere Kategorien von Daten verarbeitet werden (z. B. Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit).
- ✓Wenn umfangreiche oder systematische Überwachung von Personen stattfindet (z. B. Videoüberwachung, Tracking).
- ✓Wenn Kerntätigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten ist (z. B. IT-Dienstleister, Marketingplattformen).
Auch wenn keine formale Pflicht besteht: Die Verantwortung für Datenschutz und Haftung bleibt immer bei der Geschäftsführung.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
- ✓Keine internen Schulungs- und Weiterbildungskosten – wir halten Ihr Unternehmen fachlich auf aktuellem Stand.
- ✓Unabhängige, neutrale Sicht – ohne Interessenkonflikte mit anderen Rollen im Unternehmen.
- ✓Planbare, feste Kosten statt unklarer interner Aufwände.
- ✓Direkter Ansprechpartner für Geschäftsführung, IT, HR und Marketing.
- ✓Unterstützung bei Behördenanfragen, Datenschutzvorfällen und Betroffenenrechten.
Datenschutz für Unternehmen – praxisnah & umsetzbar
Wir sind kein reines Juristenbüro. Wir verbinden Datenschutz mit IT- und Informationssicherheit und übersetzen rechtliche Anforderungen in klare, machbare Prozesse.
Externer Datenschutzbeauftragter
- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO/BDSG.
- Erstellung und Pflege aller notwendigen DSGVO-Dokumente (Verzeichnis, TOMs, Richtlinien).
- Prüfung Ihrer bestehenden Prozesse in Vertrieb, HR, IT, Marketing und Service.
- Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), falls erforderlich.
- Laufende Beratung bei neuen Projekten, Tools und Dienstleistern.
IT-Sicherheits- und Prozessprüfung
- Bewertung von Zugriffs- und Berechtigungskonzepten (z. B. Rollen, Adminrechte, Homeoffice).
- Überprüfung von E-Mail-Sicherheit, Verschlüsselung, Passwortrichtlinien und Backup-Konzepten.
- Bewertung von Cloud-Diensten, CRM-, ERP- und Kollaborations-Tools aus Datenschutzsicht.
- Prüfung von Website, Cookie-Bannern, Tracking und Newsletter-Prozessen.
- Empfehlungen für pragmatische, aber wirksame technische und organisatorische Maßnahmen.
Rechtssichere Dokumentation & Verträge
- Aufbau eines vollständigen Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten.
- Erstellung oder Überarbeitung von Datenschutzhinweisen (Website, Bewerbungen, Kundenkommunikation).
- Prüfung und Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Dienstleistern.
- Entwicklung eines Löschkonzepts mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten.
- Vorbereitung auf mögliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.
Schulungen & Sensibilisierung
- Praxisnahe Schulungen für Mitarbeitende in Vertrieb, HR, IT, Support und Management.
- Kurze, verständliche Leitfäden für den Alltag (z. B. Umgang mit E-Mails, Datenträgern, Homeoffice).
- Regelmäßige Updates zu neuen rechtlichen Anforderungen und typischen Angriffsszenarien.
- Unterstützung bei der Etablierung einer datenschutzbewussten Unternehmenskultur.
In wenigen Schritten zu einem belastbaren Datenschutzkonzept
Unser Ziel ist kein Papierfriedhof, sondern gelebter Datenschutz, der Ihren Alltag unterstützt statt ihn zu blockieren.
Kostenfreie Risiko-Ersteinschätzung
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir, wo Sie aktuell stehen und welche Pflichten für Ihr Unternehmen konkret gelten.
Von der Analyse zur laufenden Betreuung
Häufige Fragen zum Datenschutz im Unternehmen
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Datenschutz wird nicht geprüft, weil Sie groß sind – sondern weil Sie Daten verarbeiten. Mit einer strukturierten, dokumentierten Datenschutzorganisation reduzieren Sie Bußgeldrisiken, stärken das Vertrauen Ihrer Kunden und schaffen Klarheit für Ihre Mitarbeitenden.